Widerrufsrecht
Informationen zum Widerrufsrecht beim Kauf von Edelmetallen
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312g, 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Von diesem Grundsatz bestehen jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen.
Gesetzliche Ausnahme für Edelmetalle
Für bestimmte Edelmetallgeschäfte besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Preis der Ware von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Rechtsgrundlage ist:
§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB
Danach besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Anwendungsbereich bei Edelmetallen
Diese gesetzliche Ausnahme betrifft insbesondere:
-
Goldbarren
-
Silberbarren
-
Platinbarren
-
Palladiumbarren
-
Anlagemünzen
-
Edelmetallmünzen mit Anlagecharakter
-
sonstige Anlageedelmetalle, deren Verkaufspreis unmittelbar an den aktuellen Börsen- bzw. Spotpreis gekoppelt ist.
Da sich die Preise für Edelmetalle fortlaufend an den internationalen Finanz- und Rohstoffmärkten verändern, unterliegen diese Waren den gesetzlichen Ausnahmeregelungen des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB.
Warum besteht kein Widerrufsrecht?
Der Gesetzgeber hat diese Ausnahme geschaffen, weil sich der Wert von Edelmetallen teilweise innerhalb weniger Minuten erheblich verändern kann.
Würde ein Widerrufsrecht bestehen, könnten erhebliche wirtschaftliche Risiken entstehen, die allein auf kurzfristigen Marktbewegungen beruhen. Aus diesem Grund werden Edelmetallgeschäfte, deren Preis unmittelbar vom Finanzmarkt abhängt, gesetzlich vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Der Kaufvertrag kommt mit Annahme Ihrer Bestellung durch uns zustande.
Ab diesem Zeitpunkt wird der Kaufpreis auf Grundlage des zum Vertragsabschluss geltenden Edelmetallkurses verbindlich festgelegt.
Nach Vertragsschluss besteht für diese Geschäfte grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Kein Rücktritt wegen Kursänderungen
Nach Vertragsschluss berechtigen spätere Kursveränderungen weder den Käufer noch den Verkäufer dazu, sich einseitig vom Vertrag zu lösen.
Steigende oder fallende Edelmetallpreise gehören zum allgemeinen Markt- und Preisrisiko, das nach Abschluss des Vertrages von den jeweiligen Vertragsparteien getragen wird.
Gewährleistungsrechte bleiben unberührt
Der Ausschluss des Widerrufsrechts berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Liegt beispielsweise
-
ein Sachmangel,
-
eine Falschlieferung,
-
eine unvollständige Lieferung oder ein Transportschaden durch Hahnwald Gold
vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu.
Individuelle Kulanzregelungen
Unabhängig vom gesetzlichen Ausschluss des Widerrufsrechts können wir in Einzelfällen freiwillige Kulanzentscheidungen treffen.
Ein Anspruch auf eine Kulanzregelung besteht jedoch nicht.
Gesetzliche Grundlage
Maßgebliche Vorschriften:
-
§ 312g BGB – Widerrufsrecht
-
§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB – Ausschluss des Widerrufsrechts bei finanzmarktabhängigen Waren
-
§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Hinweis an unsere Kunden
Bitte beachten Sie, dass Bestellungen von Anlageedelmetallen nach Vertragsschluss grundsätzlich verbindlich sind. Aufgrund der gesetzlichen Regelung für finanzmarktabhängige Waren besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
1
Kein Widerrufsrecht bei preisabhängigen Edelmetallen
Kein Widerrufsrecht bei Edelmetallen: Der Kaufpreis richtet sich nach aktuellen Marktpreisen und unterliegt ständigen Schwankungen. Daher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht.
2
Gesetzliche Ausnahme des Widerrufsrecht bei Edelmetallen (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB)ame
Bei Verträgen über Edelmetalle besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Preis der Ware von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Da Edelmetalle wie Gold und Silber täglichen Marktpreisbewegungen unterliegen, greift diese gesetzliche Ausnahme.
3
Wann ist der Kaufpreis verbindlich?
Der Kaufpreis wird erst mit der Annahme Ihrer Bestellung verbindlich festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der vereinbarte Preis – unabhängig davon, wie sich der Markt anschließend entwickelt.
